In Familiensachen ist in aller Regel eine komplexe ganzheitliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
erforderlich, die umfassen kann:
· Regelung der gesetzlichen Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
· Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechte bei Trennung der Eltern · Hausratsteilung und Regelung der Verhältnisse an der Ehewohnung · Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung – Zugewinnausgleich
· Regelung des Versorgungsausgleiches
· Aufhebung von ehelichen Miteigentümergemeinschaften
· Einleitung von Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
· Beratung und Betreuung in Kindschaftssachen bei behördlichen Maßnahmen