Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in allen Fragen des
individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.
Im Bereich des Arbeitsrechts umfasst unsere Tätigkeit folgende Angelegenheiten:
· Begründung und Änderung von Arbeitsverträgen
· Beendigung von Arbeitsverhältnissen
· Vermeidung von Nachteilen im Zusammenhang mit Kündigungen
Führung von Arbeitsgerichtsprozessen ( Kündigungsschutzprozesse, Entfristungsprozesse sowie
Prozesse im Zusammenhang mit Betriebsübergängen und Aufhebungsverträgen ).
· Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
· Vermeidung von Nachteilen im Zusammenhang mit Krankheitsfällen, Urlaub und Mutterschutz
· Haftung des Arbeitgebers und Arbeitnehmers in Schadensfällen.